Ihre Lupe fürs Kleingedruckte: Welche Versicherungsausschlüsse gibt es – und warum? 

Wissen Sie, gegen was Sie versichert sind – und vor allem: Gegen was nicht? Keine Sorge, im Detail tun das die wenigsten. Verwunderlich ist das nicht, denn wer hat schon Lust, sich 30 Seiten Kleingedrucktes für fünf Versicherungspolicen durchzulesen. Noch dazu, wenn es sich um das komplette Gegenteil eines spannenden Romans handelt: Juristendeutsch.  

Und noch ein weiterer Faktor legt Ihnen Steine in den Weg zum totalen Versicherungs-Verständnis: Die meisten Versicherungen legen in ihren Verträgen leider keine klaren Ausnahmen fest, die nicht versichert sind. Stattdessen formulieren sie im Vertrag, welche konkreten Leistungen eingeschlossen sind und nur wenige, ganz konkrete Ausschlüsse, die wir auch unten einmal aufgeführt haben. Und schließen damit alles andere automatisch aus. Die Folge: Hier kann man leicht den sowieso schon getrübten Versicherungs-Durchblick verlieren. Denn wer weiß schon, ob die genannten Einschlüsse ausreichen oder ob es nicht Versicherungsfälle geben kann, an die Sie noch gar nicht gedacht haben – und die dann eben nicht versichert wären.

Setzen Sie die Brille ab – wir vergrößern das Kleingedruckte! Lesen Sie hier, warum es Versicherungsausschlüsse überhaupt gibt, welche typischen Ausnahmen sicherlich auch in Ihren Policen verankert sind. Und wie Sie sie auch als Nicht-Jurist oder Versicherungsfachkundige(r) erkennen.

Bösewicht Versicherungsausschluss – ein klassischer Mythos?

Für Versicherte ein Horrorszenario: Aufgrund einer ihnen unbewussten Ausnahme müssen sie für einen Schaden selbst aufkommen, von dem sie dachten, dass er unter den Geltungsbereich ihrer Versicherung fallen würde. Deshalb die gute Nachricht vorweg: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein derartiger "Versicherungs-Alptraum" Realität wird! Doch beginnen wir ganz von vorne. 

Für jede Versicherungs-Police existieren etliche Ereignisse und Schadensfälle, die nicht in den versicherten Geltungsbereich fallen. Und von der Versicherung deshalb nicht bezahlt werden.

Nicht versicherte Schäden: Allgemeine und individuelle Ausschlüsse

Neben einigen allgemeinen Ausschlüssen, von denen wir die bekanntesten unten aufgeführt haben, werden für jeden Vertrag oft noch ganz individuelle Ausnahmen festgelegt. Die sind abhängig vom Versicherten, dem Anbieter der Versicherung und der Police selbst.

Ein Beispiel: Sie geben beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung an, bereits bestimmte Vorerkrankungen zu haben. In der Folge kann es sein, dass die Versicherung mit Ihrer Erkrankung verbundene Spezialbehandlungen aus der Police ausschließt – oder Ihnen zum Risikoausgleich einen Beitragsaufschlag anbietet. (Derartige Ausnahmen gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung übrigens nicht.)  

Dabei agieren seriöse Versicherungen jedoch stets transparent. Auch Ihr Versicherungsvertreter klärt Sie vor Vertragsabschluss in der Regel über generelle und – sollte es sie geben – individuelle Ausschlüsse auf. Dass Sie also aufgrund eventuell versteckter Versicherungsklauseln jeden Tag um Ihre Existenz bangen müssen, ist schlichtweg unnötige Panikmache. Den Vertrag vor Abschluss durchzulesen, ist natürlich trotzdem immer eine gute Idee. 

Doch warum muss es überhaupt diese Ausnahmen geben? Aus dem oberen Beispiel zeigt sich: Versicherungsausschlüsse sind ein Risikoausgleich. Sie sollen die Versichertengemeinschaft vor Schadenseintritten schützten, die bereits vor Versicherungsabschluss bekannt oder sehr wahrscheinlich sind.  Versicherungsausschlüsse haben somit ihre logische Berechtigung. Denn: Die Einschränkungen des Versicherungsschutzes ermöglichen Versicherungen eine genauere und risikogerechte Berechnung der Prämie. Und sie machen Versicherungen günstiger. Denn klar dürfte sein: Für eine Police, die Ihnen jede Art von Schaden (unabhängig von Hergang, Schuld oder sonstigen Faktoren) erstattet, müssten Sie sehr tief in die Tasche greifen.  

 

Typische Versicherungsausschlüsse in den wichtigsten Versicherungen 

Niedrigere Beiträge – dafür keine totale Rundumversicherung. Die gute Nachricht: Die meisten Versicherungsausschlüsse betreffen außergewöhnliche oder sogar gesetzeswidrige Handlungen und Ereignisse – ihr Ausschluss aus der Versicherung erscheint also häufig mehr als logisch und nachvollziehbar.

Sie haben keine Lust, das Kleingedruckte zu lesen? Kein Problem: Wir haben die Klauseln, die in der Regel den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes beschreiben, einfach mal in "verständlich" umgedreht. Herausgekommen sind die klassischen Ausschlüsse, die Sie auf jeden Fall auf dem Radar haben sollten. Nichtsdestotrotz ist es natürlich sinnvoll, mit dem Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens noch einmal über den eigenen Schutz zu reden. Besonders über etwaige individuelle Ausschlüsse in Ihren Policen sollten Sie nämlich Bescheid wissen.  

Schäden im Kriegsfall 

In Europa 2022 leider so aktuell wie nie – in vielen Versicherungsverträgen aber schon lange verankert: Der Kriegsfall. Im Krieg oder durch Unruhen und Aufstände entstandene Schäden werden häufig nicht von Hausrat-, Kfz-, Gebäude- oder ähnlichen Versicherungen getragen. Und auch private Krankenversicherungen machen Gebrauch von dieser Klausel. Kosten für durch kriegerische Aktivitäten verursachte Verletzungen oder Krankheiten müssen die Versicherten in der Regel selbst tragen. 

Vorsatz wird nie versichert

Ebenfalls ein sehr beliebter Versicherungsausschluss: Vorsätzlich entstandene Schäden. Heißt konkret: Wer willentlich Schäden verursacht, muss selbst zahlen. Sie denken dabei wahrscheinlich zunächst an die Haftpflichtversicherung. Und hier ist dieser Ausschluss in der Tat ein wichtiger Faktor. Doch auch private Krankenversicherungen kommen in der Regel nicht für Verletzungen und Erkrankungen auf, die sich Versicherte vorsätzlich selbst zugefügt haben. Ebenso verzichten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei Selbstverletzungen aus eigenem Willen des Versicherten auf den Griff in die Kasse.  

Grobe Fahrlässigkeit 

Die kleine Schwester des Vorsatzes: Wer zwar nicht beabsichtigt (aber dennoch zumindest sehr leichtfertig) einen Schaden verursacht, muss damit rechnen, mindestens einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Unpraktisch: Was genau grobe Fahrlässigkeit eigentlich ist, wo sie anfängt und aufhört, ist im Gesetz nicht klar definiert. Viele Juristen gehen allerdings von grober Fahrlässigkeit aus, wenn nicht bedacht wurde, was offensichtlich hätte einleuchten müssen. Sollten Sie also beispielsweise brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen und dadurch einen Schaden verursachen, dann haben Sie sehr wahrscheinlich grob fahrlässig gehandelt. Und müssen dementsprechend wahrscheinlich einen Teil der Schadenssumme selbst tragen.

Was hauptsächlich in der Privathaftpflicht Anwendung findet, ist übrigens auch in der Gebäude- und sogar der Kfz-Versicherung von Bedeutung. Beispiel gefällig? Bei einem Autorennen verursachte Schäden werden in der Regel nicht erstattet. Leuchtet aber auch ein, oder?

Gesetzeswidrigkeit 

Für Sie sicher weniger relevant, aber trotzdem erwähnenswert: Im Rahmen illegaler Aktivitäten entstandene Schäden erstattet keine (legale) Versicherung dieser Welt. Bestiehlt also der Versicherte einen Dritten und verursacht so einen Schaden, kommt die Haftpflichtversicherung logischerweise nicht dafür auf.  

Eigenschäden sind oft nicht versichert

Besonders für die Privathaftpflichtversicherung von Bedeutung: Eigene Schäden muss der Versicherte normalerweise selbst tragen. Lediglich für die Beschädigungen Dritter zahlt die Versicherung. Da das aber tatsächlich manchmal zu unnötiger finanzieller Not führen kann, gibt es auch Versicherungslösungen, die "eigene" Haftpflichtschäden umfassen - etwa dann, wenn der Verursacher nicht versichert, nicht zahlungsfähig oder schlicht unbekannt ist.

Schäden von Angehörigen 

Achtung Familienkrach: Erheben Familienangehörige im eigenen Haushalt gegen den Versicherten Schadenersatzansprüche, so kommt die Privathaftpflicht oft nicht für die Kosten auf. Gleiches gilt für Schäden, die in einem gemeinsamen Vertrag versicherte Personen gegenseitig verursachen. Hoffentlich ist hier wirklich Blut dicker als Wasser. 

Schäden im Ausland 

Ab in den finanziellen Ruin statt in den Urlaub? Wer sich ins Ausland begibt, sollte zunächst überprüfen, welche der eigenen Versicherungen dort wie weit gelten. Bestes Beispiel: Die gesetzliche Krankenversicherung. Die zahlt nämlich womöglich nur bedingt im europäischen und häufig gar nicht im weltweiten Ausland. Auch die Privathaftpflicht kommt in der Regel nur für Schäden bei Auslands-Aufenthalten unter einem Jahr auf.  

Wenn Versicherer den Spieß umdrehen: Es geht auch einfacher! 

Nachdem Sie nun die potenziellen Löcher im eigenen Versicherungsschirm kennen, stellt sich die Frage: Wie können Sie sie stopfen? Ein wahrer Dschungel an Zusatzversicherungen verspricht hier vollen Schutz für jeden noch so unwahrscheinlichen Schadensfall. Einige wenige – wie die Auslandskrankenversicherung für die nächste Reise – sind sinnig, den Großteil können Sie sich aber getrost sparen. Denn: Oft ist es günstiger, in einem seltenen Fall einen einmaligen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, als jahrelang horrende Beiträge für unnötige Zusatzpolicen auszugeben.  

Es gibt jedoch auch noch einen besonders komfortablen Weg zu mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit: Die so genannte Allgefahren-Versicherung. Der Clou: Während viele Versicherungen alles ausschließen, was nicht explizit im Vertrag genannt wird, funktioniert die Allgefahren-Versicherung genau andersherum: Alles, was nicht im Vertrag ausgeschlossen wird, ist versichert. Hier können Sie also immer genau nachlesen, welche Szenarien nicht in Ihrer Police abgedeckt sind.   Außerdem kommt keine so genannte "umgekehrte Beweislast" auf Sie zu: Im Schadenfall muss der Versicherer beweisen, dass ein Schaden nicht versichert ist – wohingegen bei der normalen Police der Versicherungsnehmer im Zweifel beweisen muss, dass ein versicherter Schaden vorliegt. Vor allem bei Wohngebäudeversicherungen, bei denen es ja auch schnell mal um höhere Schadensummen geht, kann eine Allgefahren-Versicherung also sehr sinnvoll sein kann.

Das gibt’s übrigens auch bei uns: 

Das Allgefahren-Prinzip der Meine-eine-Police macht Ihnen das Leben leichter. Damit bekommen Sie nicht nur einen umfänglicheren Versicherungsschutz, sondern haben einen genauen Überblick darüber, welche Leistungen konkret von der Versicherung ausgeschlossen sind. Für ein besseres und sichereres Gefühl.

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