Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2022
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. PrimeHome-Kunden genießen umfassende Schutzbriefleistungen. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen. Der Vertrag wird zwischen Ihnen als persönlich anspruchsberechtigter Person und der Bayerischen Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH (nachfolgend BOAM genannt), Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Deutschland, Telefon: +49 (0)89 6787-9669, E-Mail: info@primehome.de, eingetragen beim Registergericht München unter HR B 227487, Geschäftsführer: Joachim Zech, Dr. Burghard-Orgwin Kaske, Stefan Hegedusch, USt-IdNr. DE 275766744 geschlossen.
2. Verantwortlich für die Erbringung der Leistungen ist die BOAM. Die Abwicklung der PrimeHome-Leistungen erfolgt durch die MEHRWERK GmbH, Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld, Deutschland (nachfolgend „MEHRWERK“) als Erfüllungsgehilfen der BOAM. Bei dem nachfolgenden § 4) handelt es sich um versicherungsartige Leistungen. Diese Leistungen werden durch ein Versicherungsunternehmen erbracht, mit dem MEHRWERK einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen hat. Das jeweilige Versicherungsunternehmen ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers (AVB), die maßgeblich für die versicherungsartigen Leistungen sind. Eine Zusammenfassung dieser AVB ist nachstehend unter § 3 aufgenommen. Der vollständigen Wortlaut der AVB wird Ihnen gemeinsam mit diesen AGB übersandt und kann zudem kostenfrei unter https://www.primehome.de/agbabgerufen werden.
§ 2 Vertragsschluss, Fälligkeit der Beiträge
1. Als Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages gilt, dass
a. Sie mindestens 18 Jahre alt sind und
b. sich Ihr Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland befindet.
2. Der Vertrag kann über die Webseite, über E-Mail, Fax, Brief oder Telefon zustande kommen.
a. Die auf der Webseite www.primehome.de dargestellten Leistungen stellen kein Angebot im juristischen Sinne dar, sondern die Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch Sie. Auf der Webseite können Sie ein für den Vertragsschluss erforderliches Formular ausfüllen. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit dem Mausklick auf „Jetzt zahlungspflichtig abschließen“ unterbreiten Sie ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang Ihres Angebotes bei der BOAM erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang des Abschlusses und deren Einzelheiten aufführt.
b. Falls Sie ein ausgefülltes Vertragsformular per E-Mail, Fax oder Brief senden, stellt dies Ihr Angebot dar.
c. Erfolgt der Vertragsschluss am Telefon, so wird dies – falls Sie zuvor zugestimmt haben – durch eine Tonaufnahme dokumentiert.
3. Die Beiträge werden, in Abhängigkeit zur vereinbarten Vertragslaufzeit und Zahlweise, zur Zahlung fällig.
§ 3 Leistungsumfang
PrimeHome ist eine Kombination aus Service-, Rabatt- und versicherungsartigen Leistungen.
1. Serviceleistungen
Schlüsselfund-Service: Sie erhalten für Ihren Schlüsselbund einen codierten Schlüsselanhänger. Ein verloren gegangener Schlüsselbund kann hiermit von einem Finder an das PrimeHome ServiceCenter geschickt werden. Hier wird der Bund Ihnen zugeordnet und kostenfrei an Sie versandt. Der Finder erhält nach dem Angeben seiner Bankverbindung vom PrimeHome ServiceCenter einen Finderlohn in Höhe von 15,- Euro.
2. Rabattleistungen
Als PrimeHome-Kunde erhalten Sie 25 % Rabatt auf Elektrogerätereparaturen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Reparatur im PrimeHome ServiceCenter anmelden. Wir nennen Ihnen dann ggf. einen Reparaturservice, der die Reparatur ausführt. Um den Reparatur-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, reichen Sie bitte anschließend die auf Ihren Namen ausgestellte Original-Reparaturrechnung im ServiceCenter ein. 25 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 300,- Euro pro Jahr, werden Ihnen innerhalb von vier Wochen nach ordnungsgemäßer Einreichung erstattet.
3. Versicherungsartige Leistungen
Als PrimeHome-Kunde erhalten Sie organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfall-Reparaturen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die nachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick der Inhalte von PrimeHome dar. Maßgeblich für die Vertragserfüllung sind die zugrundeliegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese können kostenfrei im PrimeHome ServiceCenter und online unter: www.primehome.de/agb abgerufen werden.
§ 4 Umfang des Versicherungsschutzes
1. Notfall-Telefon
Voraussetzung für die Inanspruchnahme sämtlicher Schutzbriefleistungen ist die Erstmeldung über das Notfall-Telefon. Das Notfall-Telefon von PrimeHome steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: +49 (0)89 6787-9669.
2. Versicherungsfall, versicherte Personen
a. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gemäß § 4 Nr. 4 – 18 vorliegen und der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
b. Versicherungsschutz besteht für einen Kunden der BOAM mit einem gültigen PrimeHome Schutzbrief sowie für die Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Alle für den BOAM-Kunden betroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Versicherungsort (versicherte Wohnung)
Versicherungsschutz besteht für den innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldeten Haushalt der begünstigten Person. Hauptwohnsitz ist die bei der zuständigen Meldebehörde als Hauptwohnung i. S. von § 12 Melderechtsrahmengesetz gemeldete Wohneinheit in Deutschland (Mietwohnung, Eigentumswohnung, gemietetes oder selbstgenutztes EFH (ohne Einliegerwohnung)) einschließlich zugehöriger Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen).
4. Garantieverlängerung
Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen im PrimeHome ServiceCenter gemäß den nachfolgenden Vorgaben erhalten Sie über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus einen zusätzlichen Schutz von 24 Monaten. Die verlängerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgeräten (weiße Ware) und Unterhaltungselektronik (braune Ware). Es gelten die Bedingungen zu der PrimeHome-Garantieverlängerung. Diese finden sich auf der Webseite www.primehome.de/agb oder können über das ServiceCenter angefordert werden.
Damit Neugeräte eine Garantieverlängerung erhalten, muss
- Der Artikel in Deutschland gekauft worden sein und
- eine Registrierung des Gerätes innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum über das Registrierungsformular erfolgen.
5. Schlüsseldienst im Notfall
a. Kann die begünstigte Person nicht in ihren versicherten Hauptwohnsitz gelangen, weil die Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen sind oder sie sich versehentlich ausgesperrt hat, organisiert der Versicherer das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst).
b. Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für ein provisorisches Schloss (sofern das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig wird) bis max. EUR 150,– je Versicherungsfall.
§ 4 Nr. 18 a) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Schlüsseldienst im Notfall entsprechend.
6. Fundservice mit Finderlohn
Im Rahmen des Fundservice mit Finderlohn trägt der Versicherer die Kosten eines Finderlohns i.H.v. EUR 15 für rechtmäßige Finder eines verlorenen Schlüssels, welcher der begünstigten Person gehört.
Die Organisation der Leistungen erfolgt über das PrimeHome ServiceCenter.
Eine Leistung nach Punkt 6 zählt nicht als Versicherungsfall wie in Punkt 18 definiert.
7. Rohrreinigungsservice im Notfall
a. Sind im versicherten Haushalt Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft und kann dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden, organisiert der Versicherer den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma.
b. Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für notwendige Ersatzteile bis max. EUR 500,– je Versicherungsfall.
8. Sanitärinstallateur-Service im Notfall
a. Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, wenn
- auf Grund eines Defekts an einer Armatur, aneinem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC-und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn der versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann;
- auf Grund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, WC oder Urinal (inklusive WC-und Urinal-Spülung) oder am Haupthahn derversicherten Wohnung die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
b. Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für notwendige Ersatzteile bis max. EUR 500,– je Versicherungsfall.
c. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für
- den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder von Zubehör von Armaturen und Boilern;
- die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation in der versicherten Wohnung.
9. Elektroinstallateur-Service im Notfall
a. Bei Defekten an der Elektro-Installation im versicherten Haushalt organisiert der Versicherer den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes.
b. Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten für die Behebung des Defekts an den elektrischen Leitungen der Hausinstallation einschließlich der Kosten für notwendige Ersatzteile bis max. EUR 500,– je Versicherungsfall.
c. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für
d. die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln,Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern und alle Haushaltskleingeräte;
e. die Behebung von Defekten an Stromver-brauchszählern.
10. Heizungsinstallateur-Service im Notfall
a. Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, wenn
- Heizkörper in der versicherten Wohnung wegen Defekten an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können;
- auf Grund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit Heizkörper in der versicherten Wohnung repariert oder ersetzt werden müssen.
b. Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich der Kosten für notwendige Ersatzteile bis zu insgesamt EUR 500,– je Versicherungsfall.
c. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für
- die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren;
- die Behebung von Schäden durch Korrosion.
11. Notheizung
a. Wenn ein plötzlicher und unvorhersehbarer Funktionsausfalls der Heizung während der Heizperiode auftritt und nicht innerhalb von zwei Stunden behebbar ist, stellt der Versicherer max. drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung.
b. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte bis zu insgesamt EUR 500,– je Versicherungsfall.
c. Nicht ersetzt werden durch den Einsatz der Leih-Heizgeräte entstehende zusätzliche Stromkosten.
12. Schädlingsbekämpfung
a. Wenn das versicherte Objekt von Schädlingen befallen ist und der Befall aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann, organisiert der Versicherer die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
b. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu EUR 500,– je Versicherungsfall.
13. Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken
a. Der Versicherer organisiert die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern sowie Bienenstöcken, die sich im Bereich des versicherten Haushaltes befinden.
b. Der Versicherer übernimmt die hierfür entstehenden Kosten bis zu max. EUR 500,– je Versicherungsfall.
c. Wir erbringen keine Leistungen, wenn
- sich das Wespen- oder Hornissennest bzw.der Bienenstock in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht dem versicherten Haushalt zugeordnet werden kann, oder
- die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen- oder Hornissennests bzw. des Bienenstocks aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist.
- das Wespen- oder Hornissennest oder der Bienenstock mit Willen des Versicherungsnehmers oder einer anderen versicherten Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist.
14. Ausfall der Wohnung
a. Wird der versicherte Haushalt durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden unbewohnbar, organisiert der Versicherer
- eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dgl.) und übernimmt die Übernachtungskosten bis zu demTag, an dem die versicherte Wohnung wieder bewohnbar ist, maximal jedoch EUR 500,–;
- die Betreuung von im versicherten Haushalt lebenden Kindern unter 16 Jahren, wenn eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die hierdurch entstehenden Kosten werden bis max. EUR 500,– übernommen;
- die Unterbringung und Versorgung von im versicherten Haushalt lebenden Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Die hierdurch entstehenden Kosten werden bis max. EUR 500,– übernommen;
- die Einlagerung Ihrer Möbel und benennen ein geeignetes Speditionsunternehmen. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
- die Bewachung und Sicherung des versicherten Haushaltes durch ein spezialisiertes Unternehmen. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen
b. Der Versicherer erbringt keine Leistung für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und Sie nicht der Träger des Risikos sind (Gefahrtragung).
15. Versuchter oder vollbrachter Einbruch
a. Werden infolge eines versuchten oder vollbrachten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in den versicherten Haushalt Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um den versicherten Haushalt vor weiteren Schäden zu schützen, organisiert der Versicherer
- die provisorische Sicherung der Wohnungstürdurch einen Schlüsseldienst, bis zu max. EUR 500,– je Versicherungsfall (inklusive der Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn dasTürschloss durch versuchten oder vollbrachten Einbruch funktionsunfähig wurde);
- die provisorische Sicherung von Fenstern durch einen Glasereibetrieb, bis zu max. EUR 500,– je Versicherungsfall (einschließlich mitgeführter Kleinteile);
- die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes durch ein auf Bewachung bzw.Sicherung spezialisiertes Unternehmen. Die Kosten für Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen.
16. Dachbeschädigungen durch Sturm
a. Sind durch Sturm ab Windstärke 8 Beschädigungen am Dach des versicherten Hauptwohnsitzes eingetreten und besteht die Gefahr, dass dadurch weitere Schäden am versicherten Objekt auftreten können, organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung des Daches durch eine Fachfirma.
b. Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten bis max. EUR 500,– je Versicherungsfall (inklusive mitgeführter Kleinteile).
c. Die Windstärke ist durch die begünstigte Person nachzuweisen.
17. Datenrettung
a. Der Versicherer organisiert die Datenrettung von der Festplatte eines privat genutzten PC, wenn
- die Daten nach einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen,
- ein Datenverlust aufgrund schädlicher Programme (z.B. Viren oder Würmer) eingetreten ist.
b. Die Datensicherung kann von PCs mit den Betriebssystemen Apple, Linux (Version 4.4 oder höher) und Microsoft vorgenommen werden. Die Datenrettung erfolgt ausschließlich von Festplatten der Größe 2,5 Zoll und 3,5 Zoll. Das Antivirusprogramm des PCs muss jederzeit auf dem neusten Stand sein.
c. Der Versicherer übernimmt die entstehenden Kosten bis max. EUR 500,– je Versicherungsfall.
d. Die begünstigte Person hat keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Datenrettung. Ist die Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich, scheidet eine Wiederherstellung aus. Zudem besteht kein Anspruch auf darüber hinausgehende Entschädigungsleistungen wie etwa den Ersatz eines beschädigten Speichermediums.
18. Allgemeine Leistungsbegrenzungen
a. Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß § 4 Nr. 4 bis Nr. 17 ist begrenzt auf insgesamt zwei Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr.
b. Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.
c. Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten der Notreparatur einschließlich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes bis zu max. EUR 500,– (kann je nach Leistungsart abweichen, siehe Punkte 4 bis 17) je Versicherungsfall. Mitgeführte Kleinteile (wie z.B. Schrauben, Muttern, Scharniere, Ventile oder ähnliches) werden bis maximal EUR 50,- je Versicherungsfall übernommen. Wir beauftragen den erforderlichen Handwerker im Namen und im Auftrag der begünstigten Person und übernehmen die Kosten direkt, ohne Vorleistung der begünstigten Person. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von EUR 500,– bzw. den in den Punkten 4 bis 17 beschriebenen Betrag hinausgehen, sind von der begünstigten Person selbst zu tragen und unter Abzug der bereits von uns im Auftrag des Versicherers zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.
§ 5 Datenübertragung, Datenschutz
Die im Rahmen des vorliegenden Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten werden elektronisch erfasst und verarbeitet, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zulässig ist.
§ 6 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen
1. Jede Schadenmeldung und jede Anspruchserhebung im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Beistandsleistungen ist ausschließlich gegenüber dem PrimeHome ServiceCenter geltend zu machen. Dies gilt auch für alle Anzeigen und Erklärungen (z. B. Anschriftenänderung, Kündigung).
2. Hat die versicherte Person eine Änderung ihrer Anschrift dem PrimeHome ServiceCenter nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung dem PrimeHome ServiceCenter, die der versicherten Person gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung des Kunden und wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Kunden ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde.
§ 7 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
§ 8 Ihre Verpflichtungen bei Leistungsinanspruchnahme
1. Zeigen Sie dem PrimeHome ServiceCenter den Schaden unverzüglich (nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben) unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer an und stimmen sich mit uns darüber ab, ob und welche Leistungen wir erbringen. Wir unterhalten einen Notdienst, der 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Kosten erstatten, wenn wir die Organisation der Leistung nicht veranlasst haben.
2. Versuchen Sie den Schaden abzuwenden, bzw. sorgen Sie dafür den Schaden so gering wie möglich zu halten und beachten Sie, wenn es die Umstände zulassen, die Weisungen, die wir Ihnen mündlich oder telefonisch mitteilen.
3. Erhalten Sie verschiedene Weisungen unterschiedlicher Versicherer, um den Schaden abzuwenden/zu mindern, so handeln Sie, soweit es Ihnen zumutbar ist, nach pflichtgemäßem ermessen.
4. Unterstützen Sie uns, soweit zumutbar, bei der Geltendmachung der aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten und händigen Sie uns die hierfür benötigten Unterlagen aus.
5. Steht Ihnen das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß § 8 ebenfalls zu erfüllen, soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
6. Zeigen Sie Schäden, die durch strafbare Handlungen gegen Ihr Eigentum enstanden sind unverzüglich bei der Polizei an.
7. Gestatten Sie uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht und legen Sie uns angeforderte Belege vor, soweit deren Beschaffung Ihnen zugemutet werden kann.
§ 9 Folgen, falls Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
1. Wird eine dieser Verpflichtungen arglistig verletzt oder werden wir arglistig über Tatsachen getäuscht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung sind, verlieren Sie den Schutz von PrimeHome für den geltend gemachten Schaden.
2. Wird eine dieser Verpflichtungen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung ist, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können die PrimeHome-Leistungen gekürzt werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt, Umfang oder die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war. Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sie den Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, unsere Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
§ 10 Beitragsanpassungen und Entgelte für Leistungen Dritter
1. Als Vertragspartner der BOAM bietet Ihnen die BOAM die Leistungen des PrimeHome Schutzbriefes zu dem bei Vertragsschluss gültigen und vereinbarten Preis an. Um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, bezieht die BOAM die Leistungen über ihren Kooperationspartner, die Mehrwert GmbH. Diese wiederum erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen entweder selbst, oder über den Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen (vgl. § 1 Nr. 2.). Um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bei sachgerechten Preisen dauerhaft erfüllen zu können, kann die BOAM jährlich überprüfen, ob der für den PrimeHome Schutzbrief vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der externen Kosten unverändert bleiben kann oder ob dieser erhöht oder abgesenkt werden muss. Bei der Überprüfung werden die externen Kosten berücksichtigt, die die BOAM für die Vergangenheit für die Erfüllung der Leistungspflichten aufzuwenden hatte und deren zu erwartende Entwicklung. Veränderungen müssen unvorhergesehen und nicht nur vorübergehend sein. Der Ansatz für Gewinn bleibt unverändert. Ergibt die so durchgeführte Überprüfung eine Veränderung der externen Kosten gilt folgendes: Kostensenkungen werden an den Vertragspartner weitergegeben und führen zu einer entsprechenden prozentualen Absenkung des für den PrimeHome Schutzbriefes zu zahlenden Preises. Kostensteigerungen bleiben bis zu einer Höhe von 5% unberücksichtigt. Bei Kostensteigerungen, die die Grenze von 5% überschreiten, kann die BOAM dem Vertragspartner eine angemessene Erhöhung des zu zahlenden Entgelts für den PrimeHome Schutzbrief nach folgender Maßgabe anbieten (Änderungsangebot): Die BOAM hat Ihnen ein solches Änderungsangebot auf eine Erhöhung des Entgelts unter Angabe der Gründe spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der beabsichtigten Erhöhung mitzuteilen. Die beabsichtigte Erhöhung darf 10% des geltenden Preises nicht überschreiten. Das Änderungsangebot wird mit Wirkung des mitgeteilten Erhöhungszeitpunktes wirksam, wenn Sie das Angebot vorher annehmen. Nehmen Sie das Änderungsangebot nicht bis zwei Wochen vor dem mitgeteilten Erhöhungszeitpunkt an, bleibt der bisher vereinbarte Preis unverändert bestehen. In diesem Fall hat die BOAM die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
2. Entgelte für Inanspruchnahmen externer Leistungen von Drittanbietern werden – soweit die BOAM nach Abstimmung mit Ihnen für Sie die entsprechenden Beträge zunächst ausgelegt hat und eine Einzugsermächtigung besteht - im Lastschriftverfahren eingezogen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages
1. In der Probezeit (soweit vereinbart) kann der Vertrag jederzeit beiderseitig beendet werden. Nach Ablauf des Probezeitraums läuft der Vertrag je nach vereinbarter Vertragslaufzeit.
2. Es können Mindestvertragslaufzeiten von einem Monat, einem Jahr oder drei Jahren vereinbart werden. Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von einem Monat verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um einen Monat. Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von einem oder drei Jahren verlängern sich um jeweils ein Jahr. Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Monatsverträgen mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt bzw. bei Jahres- und Dreijahresverträgen von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt zu kündigen.
3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, E-Mail: info@primehome.de, Fax: +49 (0)521 7000 199 maßgeblich.
4. Die BOAM ist bei Nichtzahlung des Beitrages je nach der vereinbarten Fälligkeit und fruchtlosem Ablauf einer zur Zahlung gesetzten Frist von mindestens 14 Tagen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 12 Haftungsausschluss
1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BOAM, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder einer von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
2. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die BOAM sowie bei Ansprüchen wegen Fehlen der zugesicherten Eigenschaften.
Geld-zurück-Garantie
PrimeHome steht für hohe Kundenzufriedenheit und ist dafür bekannt, dass ein hoch qualifiziertes und motiviertes Team Ausgezeichnetes leistet. Sollten Sie mit unserer Leistung dennoch einmal unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an: info@primehome.de oder +49 (0)89 6787 9669. Selbstverständlich können Sie jederzeit unter Angabe der fehlenden oder mangelhaften Leistung (schriftlich) — unabhängig von der Kündigungsfrist — kündigen und erhalten anteilig für die restlichen Monate Ihre Jahresgebühr zurück.
Gesetzliche Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, E-Mail: info@primehome.de, Fax: +49 (0)521 7000 199 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
AGB Downloads